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Ausgabe Nr. 74 vom 5. - 18. November 2008
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Leserbrief zu Artikel Information über Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis für Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates in Spanien:

Einschreiben ins zentralregister ?

Ich lebe weniger als 180 Tage im Jahr in Spanien, bin Rentnerin und habe meinen Wohnsitz in Mainz. Dort zahle ich auch meine Steuer. Ich bin beim Ayuntamiento angemeldet, allerdings nicht im Zentralregister, weil ich ja nur immer ein paarmal im Jahr für längere Zeit hier wohne -aber wiegesagt, nicht länger als 180 Tage. Muss ich mich nunanmelden oder nicht? Ich wäre Ihnen für eine Antwort sehr dankbar Heidrun Abril

Sehr geehrte Frau Abril,

bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten müssen Sie eine Eintragung ins Zentrale Ausländerregister vornehmen. Weitere Infos finden Sie hier:

http://extranjeros.mtas.es/es/general/VERSION_ALEMAN.pdf

Viele Grüße, d. Red.



heidrun Abril
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