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Ausgabe Nr. 75 vom 19. November - 2. Dezember 2008
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Home > Kanarische Inseln > Nachrichten > Wirtschaft > Datenschutz – und wie er richtig gehandhabt wird

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Ein deutsches Unternehmen berät über den richtigen Umgang mit Daten

Datenschutz – und wie er richtig gehandhabt wird

Bereits seit Dezember 1999 existiert auch in Spanien ein so genanntes Datenschutzgesetz, das die Geheimhaltung persönlicher Daten garantiert und die Pflichten und Verantwortlichkeit derjenigen Personen aufzeigt, die im Rahmen ihrer Tätigkeit damit umgehen.



05.04.2007 - Kanarische Inseln - Das gilt sowohl für Angestellte auf dem privaten als auch dem öffentlichen Sektor.
Jede Information sei sie numerisch, alphabetisch, grafisch, fotografisch, akustisch oder jeglichen anderen Typs über die eine Person identifiziert werden kann, fällt unter den Datenschutz, z.B. Telefonnummer, Unterschrift, Fingerabdruck, Fotografien, Videos, personalisierte e-mail-Adressen etc. Das Gleiche gilt für Datenerfassung in Form von Kunden- oder Angestelltenkarteien in Computeranlagen von Unternehmen, Banken und der öffentlichen Verwaltung.
Verantwortlich für die Erfüllung des Datenschutzgesetzes (Ley Orgánica  15/1999 de Protección de Datos de Carácter Personal) sind alle natürlichen und juristischen Personen die diese Daten verwalten und über ihren Inhalt, ihren Zweck und die Bearbeitung zu entscheiden haben. Sie müssen alle technischen und organisatorischen Maßnahmen durchführen, um eine Veränderung, den Verlust oder nicht autorisierten Zugang zu den Daten zu verhindern.
Verstöße gegen das spanische Datenschutzgesetz können von der Spanischen Agentur für den Datenschutz mit Geldstrafen geahndet werden, die zwischen 600,01 und 601.012,10 Euro liegen.

Rat vom Experten

Das Unternehmen Commerce Consulting in Santa Ursula berät über den richtigen Umgang und den Schutz von privaten Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes. Sein Service umfasst eine Analyse der persönlichen Daten, die in Ihrer Firma vorhanden sind und legt die Zahl der vorhandenen Karteien fest und klassifiziert sie.
Der Experte von Commerce Consulting nimmt die Anmeldung, Modifizierung oder Löschung von „ficheros“ bei der Spanischen Agentur für Datenschutz in Erfüllung des Gesetzes vor. Er legt die „Figur“ des Verantwortlichen für die Datenkarteien und für die Sicherheit innerhalb der Firma fest. Er arbeitet ein Sicherheitsdokument aus sowie einen Plan für die Sicherheitsmaßnahmen innerhalb des Unternehmens. Er erstellt Verschwiegenheits-Verträge mit Arbeitern und Angestellten, die auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten sind und führt Fortbildungskurse über die Anwendung des Datenschutzgesetzes durch. Außerdem werden Beraterverträge sowie regelmäßige technische und organisatorische Kontrollen angeboten.

Weitere Informationen bei Commerce Consulting, Santa Ursula, Telefon 922 30 24 54, Fax 922 30 19 67.








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