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Ausgabe Nr. 71 vom 17. September - 7. Oktober 2008
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EU überprüft kanarischen Arbeitsplan

Schriftlich hat Brüssel bei Spanien die Zusendung sämtlicher Unterlagen angefordert, die es über den sogenannten kanarischen Arbeitsplan gibt. Die EU-Behörden wollen überprüfen, ob einige der in dem Plan Estrategia de Empleo 2008-2013 verabschiedeten Maßnahmen zur bevorzugten Einstellung kanarischer Einwohner womöglich gegen EU-Recht verstoßen.



24.05.2008 - Kanarische Inseln - Brüssel - Man sei über den Plan in Kenntnis gesetzt worden und habe Zweifel an der Legalität verschiedener darin enthaltener Abschnitte, heißt es aus Brüssel. Diese sollen nun näher analysiert werden.
Die Kanarischen Inseln verfügen über eine Frist von zwei Monaten, um die angeforderten Unterlagen nach Brüssel weiterzuleiten. Dort werden sie von drei Abteilungen der Generaldirektion für Arbeit untersucht. Wie lange diese Überprüfung dauern wird, konnte nicht konkretisiert werden. Allerdings wird davon ausgegangen, dass Brüssel noch vor Beginn der Sommerferien eine Antwort darauf geben kann, ob einige der verabschiedeten Maßnahmen mit EU-Recht inkompatibel sind. Die Brüsseler Be­hörden haben ihr Augenmerk dabei besonders auf die Abschnitte gerichtet, die den freien Arbeiterstrom innerhalb der EU und die mögliche Diskriminierung von Personen aus anderen EU-Ländern betreffen.






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