25.01.2008 - - Ich bin seit mehr als 7 Jahren Leser Ihrer Zeitung und möchte Ihnen heute einen Leserbrief senden zum Thema „Postversand von Zigaretten nach Deutschland“ Ich wollte meinem Sohn in Deutschland zu Weihnachten eine kleine Freude machen und schickte ihm per Post in einem gefütterten Umschlag 200 Zigaretten. Aus der beabsichtigten Freude wurde jedoch nichts. Die Deutsche Post lieferte die Sendung nicht aus, sondern übergab sie dem Zoll, der meinen Sohn vorlud. Mit der Begründung, dass dies eine unerlaubte Sendung von den Kanarischen Inseln sei, stellte man ihm zur Wahl, eine Zollgebühr von 50 Euro zu zahlen oder die Rücksendung an den Absender zu verfügen. Mein Sohn entschied sich für das Letztere. Bis heute habe ich die Sendung allerdings noch nicht zurück erhalten. Bei einer telefonischen Anfrage beim deutschen Zoll erklärte man mir, dass die Beamten richtig gehandelt hätten. Die Kanarischen Inseln gehören zwar auch zum Binnenmarkt der EU, aber nicht „umsatz- und verbrauchssteuerrechtlich“. Im konkreten Fall hieße dies, dass die Einfuhr von Tabakwaren von den Kanarischen Inseln nach Deutschland auf dem Postweg nicht gestattet sei. Wer sich näher informieren möchte, kann dies per Internet über www.zoll.de / Link auf Bestimmungen im Postverkehr oder per Telefon 0049- 69 469976-00 beim Zoll-Infozenter Offenbach tun. Ich habe noch einen Hinweis an das Wochenblatt: Die regelmäßig veröffentlichten „Zollbestimmungen“ für die Einfuhr von Genussmitteln von den Kanarischen Inseln nach Deutschland gelten ausschließlich bei persönlicher Einreise und Mitnahme im Reisegepäck und sollten bei Kontrollen immer als Eigenbedarf und nicht als Geschenke deklariert werden. Für den Postverkehr gelten andere Bestimmungen mit zum Teil wesentlichen Einschränkungen oder gar Verboten.
Gerhard Liebisch Santa Ursula
Wir haben die „Zollbestimmungen“ in unseren Seiten „Infos für Urlauber“ korrigiert, um Missverständnisse in Zukunft zu vermeiden. Wir waren bisher davon ausgegangen, dass es selbstverständlich ist, dass diese Einfuhrbestimmungen für Flugreisen gelten und nicht für Postsendungen. Wir haben nun in unseren „Zollbestimmungen“ folgenden Zusatz aufgenommen: „Bedingungen für die zollfreie Einfuhr sind, dass der Reisende die betreffenden Waren mit sich führt und alle Waren für den persönlichen Ge- und Verbrauch bestimmt sind.“ Wir hoffen, so für Klarheit gesorgt zu haben. d.Red.